Skilifte Treffelhausen passt sein Coronakonzept (verkürzt dargestellt) situativ an den behördlichen Vorgaben an.
Grundsätzlich sind die Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten.
Zusammengefasst gelten ab dem 28 Jan. 2022 folgende Regeln:
- Zugang im Rahmen der 2G-Regelung haben Personen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geboostert, oder
- vollständiger Impfschutz (2 x geimpft), oder genesen, oder
- ärztliche Impfbefreiung
- Freien Zugang haben nicht eingeschulte Kinder unter 7 Jahren
- Freien Zugang haben auch Schüler von 6 bis 17 Jahren (einschließlich). In Ferienzeiten wird jedoch ein Schnelltest benötigt, oder ein Impf-, bzw. Genensenenzertifikat.
- Abstand von mind. 1,5 m zu anderen Personen einhalten
- Mund-Nasenschutz Maske (FFP2) ist zu tragen
- auf Parkplätzen der Skilifte Treffelhausen
- an den Liftkassen
- im Warte-, Ein- und Ausstiegsbereich
- wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen von anderen Haushalten nicht eingehalten werden kann
- Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung der Oberflächen welche häufig von Personen berührt werden.
- Wir erfassen und speichern die Kontaktdaten aller Gäste (Selbsteinchecken per Luca-App, oder Zettel ausfüllen).
Ausfüllbares Formular zum download finden Sie hier. - Bitte beachten Sie auch die Hinweisschilder vor Ort.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird regelmäßig von der Polizei und dem Ordnungsamt kontrolliert!